Franz-Stelzenberger-Str. 6, 84347 Pfarrkirchen I Tel: 08561/1559

Pflegehilfsmittel

Beantragung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln!

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54). Die Krankenkassen übernehmen monatlich bis zu 40,00 € für diese Produkte. Bei Anspruch auf Beihilfe (z.B. Beamte) bis zu 20,00 € monatlich.
Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem dem Schutz Ihrer privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Produkte:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch 60 x 90 cm
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen wiederverwendbar
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel

Wiederverwendbare "saugende" Bettschutzeinlagen (PG 51) können ebenfalls beantragt werden, hier erhalten Sie bis zu 3 Stück pro Kalenderjahr, je nach Krankenkasse.

Bei Fragen zum Thema Pflege von Angehörigen oder die Beantragung von Pflegehilfsmitteln stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Okay
Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können.Mehr Informationen